Drucken

Teilnahme am Register

Die Teilnahme am Register steht Einrichtungen in offen, die Kinder mit den folgenden angeborenen Fehlbildungen behandeln:

Die Teilnahme ist nicht auf Deutschland beschränkt, vielmehr steht sie auch Einrichtungen aus Ländern offen, in denen die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt.

Einrichtungen, die neu am Register teilnehmen möchten, schicken bitte eine Email an die Studienleitung.

 

Patient*innen bzw. Erziehungsberechtigte können sich nicht selbst für eine Teilnahme am Register melden. Die Teilnahme erfolgt über die behandlende Klinik. Wenn Sie Erziehungsberechtigte Interesse daran haben, dass Ihr Kind im Register aufgenommen wird, sprechen Sie bitte mit Ihrer behandelnden Klinik.